„JEDE ZEIT HAT IHRE AUFGABE,
UND DURCH DIE LÖSUNG DERSELBEN RÜCKT DIE MENSCHHEIT WEITER.“

HEINRICH HEINE

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Mo 07. Sep 2020

"Was ist und warum Polizeigeschichte? " Vortrag von HF Michael Dybowski (FOTOGALERIE)

Für den zweiten Jour fixe nach der Corona-Pause konnte als Referent HF Michael Dybowski, Polizeipräsident a.D. und Vorsitzender des "Polizeigeschichte am Jürgensplatz e.V.", gewonnen werden. Er widmet sich im wohlverdiensten Ruhestand der Polizeigeschichte, die von den Historikern eine Zeit lang eher stiefmütterlich behandelt wurde. Erst durch die Aufarbeitung der NS-Zeit rückte sie aus dem akademischen Nischendasein heraus und nimmt heutzutage einen breiteren Raum ein.................

 

 

Dr. Andreas Turnsek begrüßte für den Vorstand des HHK die anwesenden Heine-Freund:innen und brachte eingangs seine Freude zum Ausdruck, ungeachtet der Beschränkungen auch diesen Jour fixe veranstalten zu können. Einleitend zum Thema äußerte er persönliche Gedanken zur Polizeigeschichte, die auch in Deutschland Licht und Schatten hat. Licht ins Dunkel der Rolle der Polizei während der NS-Zeit hier in Düsseldorf zu bringen, verschrieb sich der verstorbene Polizeihauptkommissar Klaus Dönecke, der die Spurensuche unermüdlich vorantrieb. In diesem Zusammenhang ist es auch unerlässlich, den Kommandanten der Schutzpolizei Franz Jürgens zu erwähnen, Widerstandskämpfer in der "Aktion Rheinland", der auch Aloys Odenthal angehörte, der die Stadt kampflos den Alliierten übergeben konnte. Die Stunde der Befreiung erlebte Franz Jürgen nicht mehr, mehrere Stunden zuvor hingerichtet.

 

Aus der Fülle des Vortrags sind in diesem Bericht nur einige Aspekte wiedergegeben. Eingangs stellte HF Dybowski klar, dass der Staat den Auftrag zur Inneren Sicherheit habe; diesen Auftrag erfülle - neben anderen - die Polizei als unverzichtbares Instrument, um im Gemeinwesen Rechtsgüterschutz, Rechtsdurchsetzung und Friedenswahrung zu gewährleisten. Dieses Gewaltmonopol ist das Ergebnis eines jahrhundertelangen Prozesses gegen willkürliche Fehde und Gewalt Einzelner gegen Andere. Zur Wahrung der Inneren Sicherheit durch die Polizei ist der Staat zur finanziellen, personellen und sächlichen Ausstattung verpflichtet. Mithin steht in unserer demokratisch verfassten Gesellschaft diese Gewährleistung unter parlamentarischem Vorbehalt. Ein zweiter Vorbehalt betrifft das  faktische Können: Falls der Staat oder die staatliche Gewalt besten Willens und bester Ausrüstung zur Beseitigung einer aktuellen Störung nicht in der Lage ist sowie bei drohender Gefahr gegen Leib und Leben nicht zur Stelle sein kann, so steht jeder Einzelperson das Recht auf Selbstverteidigung im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe/Notstand gemäß §§ 32, 34 des StGB zu. In seiner "Geschichte der Staatsgewalt" hat Wolfgang Reinhard Wesen und Aufgabe der Polizei nahezu definitorisch zusammengefasst: "Polizei im modernen Sinne ist die berufsmäßige Monopolorganisation für legitime staatliche Gewaltanwendung nach innen .." in klarer Abgrenzung zum Militär. Die moderne Polizei, die erst im 18./19. Jhdt. entstand, habe ihren Ursprung gerade im Politikfeld der "Policey" mit ihrer innenpolitischen Sorge um Freiden und Gemeinwohl.

 

Nun kam HF Dybowski auf die lange Geschichte der Polizei zu sprechen, damit auch auf eine sukzessive Wandlung vom - verkürzt - Büttel bis zum verbeamteten Polizisten heutzutage, der bis zur Dienstausübung eine längere Ausbildung absolvieren muss, in die er erst nach Erfüllung strenger Auswahlkriterien aufgenommen wurde. Polizei als Begriff enstand in der Ableitung der griechischen/römischen Begriffe polis und politeia im 14. Jhdt. im französischen Sprachraum. Die damals entwickelte Lehre vom ius politiae berechtigte und verpflichete den Landesfürsten, mit Maßnahmen die Sicherheit bei Fehden und Landfriedensbruch zu gewährleisten. Auch im Deutschen Reich des späten Mittelalters wurde die Polizei als Begriff und Institution übernommen. "Polizei" wurde zum Synonym für öffentliche Friedenordnung und gute Verwaltung. Zur "Guten Policey" tat Kaiser Karl V. 1521 bei der Reichstagseröffnung kund: "recht, fride, hut und ordnung und policeen im reich, auch ein regiment aufzurichten"

 

Damit waren die ersten "Polizisten" etabliert, bewaffnet, wenn auch noch nicht so geheißen. In der Folge bildete sich eine Polizei als Aufgabe, Einrichtung und Instrument der Obrigkeit aus. Sie sorgte im Rahmen der Wohlfahrt des Staates und der Untertanen des Landesherrn für Recht, Friede und Ordnung für die Reichen und Starken wie auch für die Armen und Schwachen, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Zeitgleich entwickelte sich - vom ersten Drittel des 18. Jhdts. bis Mitte des 19. Jhdts. eine "Policeywissenschaft" als Lehre von der inneren Ordnung des Gemeinwesens mit Staatsrecht, der Verwaltungswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Kameralwissenschaften.

 

Diese polizeiliche Omnipotenz wurde in der Zeit der Aufklärung unter dem Einfluss des Naturrechts und des aufkommenden Bewusstseins von der Eigenverantwortung beschnitten. Die Wohlfahrt und die von der Obrigkeit definierte Glückseligkeit der Untertanen waren fortan nicht mehr Sorge der Polizei. "Der Staat braucht nur Sicherheit zu verschaffen und muss dem Wohlstand keine Hindernisse in den Weg legen", war die Begründung zu den Polizeivorschriften im Preußischen Allgemeinen Landrecht (1794).

 

Die in der Epoche der Reaktion und Restauration aufkommenden Überlegungen, die Polizei wieder mit den Aufgaben der Wohlfahrt und Fürsorge zu betrauen, wies das Preußische Oberverwaltungsgericht 1882 endgültig in die Schranken. Der Polizei komme nur die Aufgabe der "bloßen(n) Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung" zu. Diese Rechtsauffassung wurde vom Preußischen Polizeiverwaltungsgesetz 1931 übernommen. In der NS-Zeit hatte die Polizei nach nationalsozialistischer Rechtsauffassung zu walten: Recht war, was der "Führer" wollte und wollen wollte, und Aufgabe der Polizei alles, was der Aufrechterhaltung dieses Unrechtsstaates, seinem "Führer" und seiner Machtelite dienlich war. Früh war der Schusswaffengebrauch von Göring gedeckt worden. In diesen dunkelsten Jahren der Polizeigeschichte hatten Polizisten Anteil an vielen Verbrechen - nur wenige hielten dagegen. Die britische Militärregierung band die Nachkriegspolizei - entsprechend britischer Tradition - wieder an Schutz von Leben und Eigentum, Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung, Verhütung und Aufklärung von Straftaten, Überstellung von Rechtsbrechern an die Gerichte. Mit dem Grundsatz wurden Aufgabe und Tätigkeit der Polizei an die Verfassungsordnung gebunden. Schützende Rechtsgüter werden einzig von der Verfassung und ihr gemäßen, demokratisch legitimierten Rechtsordnung definiert. Polizeigesetz und Strafprozessordnung sind Verfahrensgesetze für die Polizei. Damit war der Rahmen abgesteckt.

 

Einen bemerkenswerten Aspekt bietet der Begriff des "Polizierens", der den handlungsorientierten Ansatz thematisiert. Polizeigeschichte ist die Geschichte ständig handelnder Menschen, wie auch die sie legitimierenden Personen. Danenen umfasst dieser Begriff auch des Tun des "polizeilichen Gegenübers" (polizei-bürokratische Sprache), des Polizeipflichigen (Rechtssprache), des Kunden (kunden-orientierte Sprache) oder Klienten (obrigkeitliche Sprache). Diese Facetten beleuchten die umfassende Dimenion polizeilichen Handelns, des "policings", des Inter-Agierens zwischen Polizisten und Bürgern, Verdächtigen, Gefährdern, Straftätern, Gefährdeten und Opfern. HF Dybowski beleuchtete noch die Aspekter politischer Sozial- und Kulturgeschichte als Themenbereiche der Poizeigeschichte.

 

Zum Abschluss wies er darauf hin, dass immer noch viele Menschen Polizei als ein Instrument von "Vater Staat" betrachten und gegen Polizeiarbeit opponieren und dieses sabotieren. Sie begreifen nicht, dass die Polizei darauf achtet, dass die Rechtsregeln eingehalten werden, es nicht darauf anlegt, Bürger zu disziplinieren oder zu maßregeln. Wer diese Verpflichtung der Polizei, die freiheitlich-demokratische Ordnung zu schützen, nicht begreift oder akzeptiert, hilft mit, das Rechtsbewusstsein zu erodieren, gefährdet mit selbstherrlicher Freiheit die Freiheit aller. Was daraus folgen kann, wissen wir aus der Polizeigeschichte. Berechtigte Kritik ist angebracht, Beschwerden wird im Sinne von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit nachgegangen, Aber Respektlosigkeit und Behinderung polizeilicher Arbeit ohne Anlass sind ernstzunehmende Anzeichen gesellschaftlicher Verrohung.

 

Mit seiner informativen und spannenden Reise durch die Polizeigeschichte hat HF Michael Dybowski das meist oberflächliche Wissen über Wesen und Wirken von Polizei schlechtin mit vielen Fakten und Facetten bereichert. Es war eine grandiose Lehrstunde. Dafür erhielt er großen Applaus vom Auditorium.

 

Im anschließenden Interview mit Dr. Andreas Turnsek drehte es sich um die Aspekte einer Kontinuität in der Polizeigeschichte im Himblick auf die Kommunikation mit den Bürgern. Im Anschluss bat Dr. Andreas Turnsek dem amtierenden Düsseldorfer PP, HF Norbert Wesseler, zum Gespräch über aktuelle Herausforderungen wie Rechtsextremismus und zunehmende Aggressitität. Im Auditorium wurde sodann noch über Clan-Kriminalität diskutiert, die aber, so HF Norbert Wesseler, mehr ein heißes Eisen für die Polizei im Ruhrgebiet ist. Zum Abschied erhielten HF Dybowski und HF Wesseler ein Buchpräsent aus der Edition von HF Dr. Edmund Spohr.

 

Fotos stellte uns HF Stephanie Turnsek freundlicherweise zur Verfügung.

 

(hb)

 

 

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