„JEDE ZEIT HAT IHRE AUFGABE,
UND DURCH DIE LÖSUNG DERSELBEN RÜCKT DIE MENSCHHEIT WEITER.“

HEINRICH HEINE

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Mo 13. Jan 2020
Jour fixe • ab 18:30 h Anmeldung erbeten

"Loveparade • Schuld ohne Schuldige? (FOTOGALERIE)

Anlässlich des ersten Jour fixe im Jahre 2020, zum Beginn des dritten Jahrzehnts im dritten Jahrtausend, hielt HF Dr. Gerd-Ulrich Kapteina einen Vortrag über den Gerichtsprozess zur Loveparade Duisburg 2010. Dr. Kapteina war Vorsitzender Richter einer Baukammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Pressedezernent und Sprecher des Gerichts, Leiter des richterlichen Mediationsdezernats. Seit 2016 ist er Partner im Hause Luther in Essen.

 

Dr. Andreas Turnsek begrüßte als Vorsitzender des HHK die zahlreich erschienenen HF und ihre Begleitungen, wünschte allen ein gutes, neues Jahr und stellte im kurzen Überblick die Programmpunkte des Vereinsjahres 2020 vor. Er begrüße den Referenten des Abends und übergab ihm das Wort.

 

"Die Schrift ist unveränderlich und die Meinungen sind oft nur ein Ausdruck der Verzweiflung darüber." (Franz Kafka, Der Prozess)

 

HF Dr. Kapteina offenbarte uns in einem tief erschütternden Bericht die juristische Aufarbeitung der "Loveparade Duisburg" in der Hauptverhandlung. Die Loveparade, ein Kult-Event der Raver-Szene, die in Duisburg am Nachmittag des 24. Juli 2010 21 Menschen das Leben kostete und über 600 Menschen mit zum Teil schweren Verletzungen in ihr weiteres Leben entließ. Nicht zu zählen die vielen Menschen, die vom Unglück unmittelbar verschont blieben, aber als Zeugen dieser Katastrophe schwere Traumata davongetragen haben. Dr. Kapteina hatte die Verteidigung eines Angeklagten übernommen und sich deswegen umfassend und akribisch in die Materie eingearbeitet. Je tiefer er in das tragische Geschehen eindrang, je deutlicher die Details von Zuständigkeitsgerangel in den Blick kamen, je konturierter die Verkettungen von eklatanten organisatorischen Mängeln und behördlichen Fehleinschätzungen sich dokumentierten, je erbärmlicher das Schwarze-Peter-Spiel sich offenbarte, desto klarer und gefestigter wurde sein Eindruck, dass das Thema Veranstaltungssicherheit in NRW schwerstwiegende Mängel aufweist und von der Politik stiefmütterlich behandelt worden ist.

 

"Schuld ohne Schuldige?", so sein Vortrag betitelt, ist seine humanistische Bewertung eines aufwändigen Gerichtsverfahrens, das für sieben der zehn Angeklagte nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden ist, weil die zehnjährige Frist bis zur Verjährung bald abläuft und im verbleibenden Zeitfenster bis zur gesetzlichen "Deadline" die Vernehmung weiterer 575 Zeugen und ein knapp 4.000 Seiten umfassendes Gutachten möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden können. Die Zeit läuft der Gerechtigkeit davon. In einem Rechtsgespräch mit der Staatsanwaltschaft wurde konstatiert, dass bei den zehn Angeklagten, vier Mitarbeiter des Veranstalters Lovapent und sechs Angehörige der Stadtverwaltung Duisburg, darunter der vormalige Dezernent für Stadtentwicklung und die damalige für Baurecht und Bauberatung zuständige Amtsleiterin, eine Schuld nur im unteren Bereich feststellbar sei und deshalb das Verfahren einzustellen sei. Die Hauptverhandlung, die am 8. Dezember 2017 vor der 6. Großen Strafkammer des Landsgerichts Duisburg unter großer Medienresonanz begann, endete somit kläglich ohne Schuldsprüche. Die Staatsanwaltschaft hatte am 6. Februar 2019 einer Einstellung des Verfahren ohne Auflagen zugestimmt. Sieben Beschuldigte haben diesen Beschluss akzeptiert (Absehen von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit), drei Angeklagte haben eine Einstellung nach § 153a abgelehnt (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen), fordern eine Weiterführung des Verfahrens, um ihre Freisprüche zu erwirken. Die Einstellung des Verfahrens ist eine bessere Legitimation als eine Verjährung ohne Urteil. Zudem übernimmt die Staatskasse die Kosten. Hinzu kamen noch die hohen psychischen Belastungen, denen die Angeklagten nicht mehr gewachsen waren.

 

Welche juristischen Begründungen führten zu diesem moralisch nicht hinnehmbaren Ausgang eines Mammutsprozesses? Das Gericht wertet anhand der Faktenlage das Unglück als ein komplexes multikausales Geschehen. Aufgrund der Vielzahl an beteiligten Personen können den zehn Angeklagten nicht ursächliche Fehler für den Tod der 21 Menschen als unmittelbare Folgen angelastet werden. Ergo: Bei dieser großen Anzahl von Mitveranwortlichen kann niemand als einzelner schuldig sein. Die bittere Wahrheit, die der Vorsitzende Richter Mario Plein mit Resignation verkünden musste, der zu Beginn der Hauptverhandlung den Hinterbliebenen versprochen hatte, dass die Nebenkläger einen maximalen Nutzen aus dem Verfahren ziehen.

 

Der brillante Vortrag von Dr. Kapteina kann in diesem Bericht nicht angemessen wiedergegeben werden, weil die durch das gesprochene Wort ausgelösten Stimmungen und Resonanzen in Schrift nicht zum Ausdruck kommen können. Seine Ausführungen waren ein leidenschaftliches Plädoyer für die Verbesserung der Veranstaltungssicherheit in Deutschland durch die Politik, das hier aus der subjektiven Wahrnehmung und Betroffenheit eines Zeitzeugen und Bürger dieses Landes verkürzt zu Papier gebracht wurde.

 

Der eingangs präsentierte Lageplan des Veranstaltungsgeländes hinter dem Hauptbahnhof offenbarte bereits schwerwiegende Mängel der Eventkonzeption. Das rund 230.000 m² große, abgesperrte Gelände, für die Aufnahme von 250.000 Menschen genehmigt, sollte über den Tag verteilt von rund 485.000 Menschen besucht werden. Ein kontrollierter Zustrom der Besucher sollte an beiden Enden des Straßentunnels Karl-Lehr-Straße durch Eingangsschleusen gesteuert werden. Aus dem Tunnel führten mittig zwei schmale Rampen auf das Veranstaltungsgelände, eine als Zugang, die andere als Abgang. Schon der gesunde Menschenverstand fragt sich, wie man die Bewegungen riesiger Menschenmassen durch diese Nadelöhre gezielt reibungslos steuern kann, ohne dass ein Gedränge mit katastrophalen Folgen entstehen kann. Berechnungen am Schreibtisch können nimmer die möglichen Risiken und Unwägbarkeiten berücksichtign, die bei einer Veranstaltung dieser Größenordnung bei freiem Eintritt auftreten können. Besucherzahlen beruhen auf Schätzungen, die erwarteten jungen Besucher, meist Raver, sind durch die enorme Lautstärke der Musik und die intensive Partystimmung quasi "narkotisiert" und deshalb in ihrem "Strömungsverhalten" schon schwer zu regulieren. Es gab Bedenken von Experten, die aber in den Wind geschlagen wurden. Die Loveparade war von der Stadtpolitik, allen voran Oberbürgermeister Adolf Sauerland, gewünscht, weil sich die Stadt im Rahmen der Ruhr 2010 - Kulturhauptstadt Europas einen Imagegewinn versprach. Mit dem Unternehmer Rainer Schaller, seit 2006 mit der Firma Lovapent GmbH Veranstalter und Hauptsponsor dieser Technoparty, hatte man den idealen Partner gewonnen. Gegen die beiden genannten "Macher" der Veranstaltung ist seitens der Staatsanwaltschaft nie Anklage erhoben worden. Das Pilatus-Syndrom. Verantwortung wird auf die für Planung, Organisation und Durchführung zuständigen Mitarbeiter delegiert. Folglich kaskadiert im gleichen Zug mögliche Schuld auf die untergeordneten Ebenen, wo sie letztlich im Dickicht abstruser bürokratischer Strukturen und Subsysteme versickert.

 

Als Skandal empfindet man die zutage getretene Zuständigkeitslücke und das Briefing des mit dem Sicherheitskonzept beauftragten Verkehrsforschers Professor Schreckenberg. Er hatte lediglich ein Konzept für die Stadt Duisburg und das Umfeld erstellt, am Sicherheitskonzept für das Gelände wurde er nicht beteiligt. Mit der Planung in einem Lenkungsausschuss war der Rechts- und Ordnungsdezernent betraut worden. Schreckenberg wurde noch hinzugezogen, die Planungen der Verkehrswege und des Geländes zu begutachten, hatte diese als ausreichend testiert. Nun war indes für die Durchführung des Events auf dem Areal unter anderem noch eine Baugenehmigung erforderlich. Zuständig hierfür war das Amt für Baurecht und Bauberatung, das nun wenige Tage vor der Veranstaltung eingeschaltet wurde. Diese Genehmigung erteilte das Amt drei Tage vor Veranstaltungsbeginn als vorübergehende Nutzungsänderung. Jedoch war das Amt nicht für die Prüfung des Sicherheitskonzeptes zuständig, denn nach gültiger Auffassung des Innenministeriums sowie des Bauministeriums ist ein Sicherheitskozept keine Bauvorlage. Und nur die hatte das Amt zu erstellen. Eine eklatante Zuständigkeitslücke, die maßgeblich zur Katastrophe führte. Dieser im Prozessverlauf erkannte Makel ist als ein Versäumnis der Politik einzustufen. Es ist dringend geboten, die über Leben oder Tod entscheidende Frage zu klären, wer eigentlich das Sicherheitskozept prüft. Das Duisburger Bauamt agierte aus Sicht einer Baubehörde, ließ das Gelände wie eine Baustelle mit Bauzäunen entlang der angrenzenden Bundesautobahn absichern, errichtete folglich die Falle für die bei Ausbruch der Panik eingeschlossenen Menschen.

 

Im Laufe des Prozesses wurde auch eine schwere Mitschuld der Polizei offenkundig. Dabei handelte es sich in der Zeitphase der Anbahnung des Unglücks um absprachewidrige Maßnahmen wie Bildung von Polizeiketten und Abzug von Polizeifahrzeugen. Hinzu kam der Totalausfall der Polizeikommunikation inmitten der todbringenden Krise. Auch fiel der einzige Lautsprecherwagen wegen Funktionsstörung aus. Die Poilei war nicht mehr Herr der Lage. Wegen möglicher Straftaten in diesem Kontext konnten keine Polizeibeamten angeklagt werden, weil für sie am 24. Juli 2015, also nach fünf Jahren bereits, die Verjährung eintrat.

 

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil? Moral vermag hieran nicht zu rütteln, so unfassbar das Geschehen und so unsäglich das Leid der Opfer und Hinterbliebenen ist. Thauma und Trauma als Momente einer schrecklichen Dramaturgie ohne Erlösung. Aus rein juristischer Sicht, und nur diese allein legt Rechtsprechung an, erfolgte das tragische Geschehen auf Grundlage der seinerzeit gültigen Verordnungen und verbindlichen Vorschriften im Rahmen der Befugnisse der involvierten Behörden und Personen.

 

Das Plädoyer für eine konsequente Verbesserung der Veranstaltungssicherheit seitens der Politik wurde von Dr. Kapteina in bemerkenswerter Fairness vorgetragen. Ungeachtet der Emotionalität hat er bei der Darstellung der Fakten und Abläufe Balance bewiesen und Contenance gewahrt. Sein Vortrag wurde mit starkem Applaus bedacht.

 

Als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung erhielt er aus den Händen von HF Dr. Andreas Turnsek und HF Bernd J. Meloch ein Buchpräsent aus der Edition von HF Dr. Edmund Spohr.

 

Es folgte eine rege Diskussion mit vielen Fragen und Wortbeiträgen. Herausgenommen sei hier nur HF Olaf Schaper, der als Notseelsorger das spanische Ehepaar Zapater lange betreut hat, das seine Tochter Clara in Duisburg verloren hat, und der das Ausmaß an Kummer und Verzweiflung in vielen Gesprächen erfahren hat. Schlusswort sollte die Äußerung von Vater Zapater sein, seine Tochter wäre durch diesen Prozess ein zweites Mal zu Tode getrampelt worden.

 

(hb)

 

 

 

 

 

 

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